SwissFoundations vernetzt Stiftungen thematisch in Form von Arbeitskreisen und Roundtables. Diese sind Plattformen für konkreten Erfahrungsaustausch, dienen aber auch als Gefässe zur Beantwortung aktueller Fragestellungen. Arbeitskreise und Roundtables stehen exklusiv Mitgliedstiftungen offen.
SchliessenMit über 13‘000 gemeinnützigen Stiftungen und einem Stiftungsvermögen von rund CHF 100 Milliarden nimmt der Schweizer Stiftungsstandort einen globalen Spitzenplatz ein. Als unabhängige Kraft stärken Stiftungen die Pluralität in unserem Land und tragen massgeblich zur gesellschaftlichen Vielfalt und Innovation bei.
SchliessenStiftungsführung braucht relevantes, konkretes und praxisnahes Wissen. Gemeinsam mit Mitgliedern und Partnern entwickelt SwissFoundations Standards und praktische Instrumente für die Gründung und Führung gemeinnütziger Förderstiftungen in der Schweiz.
Schliessen2001 als Gemeinschaftsinitiative von Stiftungen gegründet, ist SwissFoundations der wichtigste Verband gemeinnütziger Förderstiftungen in der Schweiz.
SchliessenDie Stiftung hat zum Zweck Menschen der Welt mit Hilfe von Musik zu verbinden, um interkulturelles Verständnis, Bewusstsein, Dialog und gegenseitigen Respekt zu schaffen.
Die Stiftung verfolgt ihren Zweck in zwei Wirkungskreisen: Der erste Wirkungskreis umfasst: Die Förderung, Unterstützung und Anerkennung schöpferischer, forschender und betreuender Tätigkeiten auf dem Gebiet von Kunst und Kultur, namentlich der bildenden Kunst, der Literatur, des Musik-, Film- und Theaterwesens sowie des Brauchtums. Der zweite Wirkungskreis umfasst: Die Förderung der geistigen und körperlichen Gesundheit und Entwicklung von Menschen, namentlich durch Unterstützung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit, durch Förderung und Unterstützung von Bedürftigen, durch Förderung der medizinischen Forschung sowie durch Förderung von Ausbildungsprojekten. Mit Bezug auf beide Wirkungskreise können sowohl Einzelpersonen unterstützt als auch Zuwendungen an Institutionen, die auf den entsprechenden gemeinnützigen Gebieten tätig sind, ausgerichtet werden. Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei. Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw. die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht. Dem Grundsatz der Nachhaltigkeit ist bei der Verwendung der Mittel angemessen Rechnung tragen.
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