Es tut sich was: Update zum automatischen Informationsaustausch
Die geplante Abschaffung der Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen vom automatischen Informationsaustausch (AIA) und deren Konsequenzen beschäftigen die Stiftungswelt seit Monaten. In den letzten Wochen gab es dazu einige Entwicklungen.
SwissFoundations trifft sich mit der OECD
Am 26. September hat sich SwissFoundations zusammen mit einer europäischen Stiftungsdelegation mit dem OECD Director of Tax Policy, Pascal Saint-Amans getroffen. Die OECD ist sich den negativen Folgen einer AIA-Unterstellung von Stiftungen bewusst und hat die Delegation eingeladen, einem institutionalisierten Business & Industry Advisory Committee beizutreten. Ausserdem werden voraussichtlich weitere bilaterale Meetings, insbesondere mit dem Staatssekretariat für Finanzfragen (SIF) stattfinden, mit welchem SwissFoundations bereits in regelmässigem Austausch steht.
Unterstützung seitens Politik
Derzeit gibt es auf Verordnungsebene eine AIA-Ausnahme für Schweizer gemeinnützige Stiftungen und Vereine, gestützt auf eine Interpretation des Abkommens. Damit diese Ausnahme rechtssicher bestehen bleibt, braucht es ein Bundesgesetz. Am 13. Juni 2019 hat FDP Nationalrat und Präsident des Gewerbeverbandes Hans-Ulrich Bigler eine Interpellation zur Frage „Warum ändert der Bundesrat seine Meinung zur Ausnahme der gemeinnützigen Stiftungen vom AIA-Gesetz?“ eingereicht. Aufgrund einer unzufriedenstellenden Antwort des Bundesrates hat er daraufhin am 27. September zusammen mit 12 weiteren Nationalrät/-Innen eine zzt. noch unbehandelte Motion eingereicht: „Gemeinnützigkeit fördern – Rechtssicherheit für gemeinnützige Stiftungen und Vereine schaffen“. Nach Abschluss der Vernehmlassung zur AIA Gesetzesänderung ist die Botschaft des Bundesrats für Ende November 2019 angekündigt. Die neuen AIA Regelungen sollen am 1.1.2021 in Kraft treten.
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