Automatischer Informationsaustausch: SwissFoundations befürchtet hohe Kosten und eine Schädigung des Schweizer Stiftungsstandorts
Der vor einigen Jahren von der OECD eingeführte Automatischer Informationsaustausch (AIA) für private Vermögen dient der internationalen Vermeidung von Steuerhinterziehung. Bis anhin waren gemeinnützige Förderstiftungen in der Schweiz von dieser Meldepflicht ausgenommen. Auf Druck der OECD plant der Bundesrat per 2021 die Abschaffung der bisherigen Ausnahmeregelungen und die Unterstellung gemeinnütziger Stiftungen unter den AIA.
SwissFoundations befürchtet schwerwiegende Folgen: Die Unterstellung wird zu erheblichen Kosten und Mehraufwänden führen. Dies ist aus verschiedenen Gründen ärgerlich: Gemeinnützige Schweizer Stiftungen können rein rechtlich gar nicht zur Steuerhinterziehung verwendet werden. Eine gemeinnützige Schweizer Stiftung gehört sich sozusagen selbst, weist keine Eigentümer oder Mitglieder auf und kann somit auch keine Gelder an diese rückerstatten. Die geplante Meldepflicht gefährdet aber auch die gemeinnützige Tradition unseres Landes und die Attraktivität des Schweizer Stiftungsstandortes. SwissFoundations geht davon aus, dass nicht nur das Stiftungswachstum gebremst, sondern eine deutliche Schrumpfung des heute so prosperierenden und international führenden Schweizer Stiftungsstandorts stattfinden wird. Zudem wird das freiwillige und ehrenamtliche Engagement als Stiftungsrat oder Stiftungsrätin zusätzlich unattraktiv gemacht und die ohnehin schon schwierige Suche nach nicht nur willigen, sondern auch fähigen Stiftungsräten erheblich erschwert.
SwissFoundations spricht sich in seiner Stellungnahme vehement und dezidiert gegen die Unterstellung gemeinnütziger Förderstiftungen unter den Automatischen Informationsaustausch aus und wird seinen Einfluss auch auf europäischer Ebene geltend machen.
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