Stellungnahme zur Reduktion der Vorlage Luginbühl eingereicht

Am 12. Februar 2021 hat SwissFoundations hat eine Stellungnahme zur Reduktion der Parlamentarischen Initiative Luginbühl an die Rechtskommission des Ständerates eingereicht. Darin werden die aus Verbandssicht wichtigsten Punkte – Verankerung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde auf Gesetzesebene und Honorierungsmöglichkeit von Stiftungsräten gemeinnütziger Stiftungen – nochmals aufgegriffen und kommentiert.

Im März 2020 hatte SwissFoundations bereits eine Stellungnahme dazu eingereicht, worin von den acht vorgeschlagen Massnahmen zur Stärkung des Schweizer Stiftungsstandorts nachdrücklich die Vorschläge zu diesen beiden Punkten unterstützt wurden. Im September 2020 hat die Rechtskommission des Ständerats (RK-S) jedoch beschlossen, die Vorlage auf die zwei Punkte zu reduzieren, die in der Vernehmlassung unbestritten waren: Die «Vorschläge zur Optimierung der Stifterrechte betreffend Organisationsänderungen» sowie «die Vereinfachung von Änderungen der Stiftungsurkunde». Den Newsartikel von SwissFoundations vom 17. 09. 2020 dazu können Sie hier nachlesen.

Trotz der bedauerlichen Reduzierung, nimmt SwissFoundations die bevorstehende Sitzung der RK-S zum Anlass, zu den beiden wichtigen Forderungen der Pa. Iv. Luginbühl (Stiftungsaufsichtsbeschwerde und Honorierung von Stiftungsräten) im laufenden Gesetzgebungsprozess nochmals Stellung zu beziehen. Die komplette Stellungnahme finden Sie hier.

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