Anpassung des Common Reporting Standards: Durch neue Reportingpflichten entsteht kein Mehrwert

SwissFoundations hat am 28. April 2022 eine Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Konsultation der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) bezüglich Anpassung des Common Reporting Standards eingereicht. Darin vertritt SwissFoundations die Auffassung, dass bei gemeinnützigen Stiftungen, die einer staatlichen Aufsicht unterliegen und die in einem öffentlichen Register eingetragen sind, kein Missbrauchsrisiko vorliegt. Mangels Risiko zur Steuerhinterziehung entsteht durch die Unterstellung von solchen Stiftungen unter die Reportingpflichten kein Mehrwert, sodass gemeinnützige Stiftungen, welche die Zusatzkriterien der Aufsicht sowie der Eintragung erfüllen, gemäss SwissFoundations nicht von den Reportingpflichten betroffen sein dürfen. 

Der Bundesrat hat im Herbst 2019 entschieden, dass gemeinnützige Stiftungen trotz internationalem Druck vorerst vom sog. Automatischen Informationsaustausch (AIA) ausgenommen bleiben. Seither laufen im Hintergrund Arbeiten bezüglich Anpassung des Common Reporting Standards (CRS), damit die momentan geltende Schweizer Rechtslage, wonach gemeinnützige Stiftungen vom AIA ausgenommen sind, erhalten bleiben kann. SwissFoundations ist dabei in enger Zusammenarbeit mit den Schweizer Behörden sowie dem europäischen Verband Philea beteiligt. 

Gemäss geltendem Wortlaut des Common Reporting Standard (CRS) können gemeinnützige Stiftungen sowie Non-Profit-Organisationen (NPOs) als Finanzinstitute gelten qualifizieren und somit unter die Reportingpflichten des CRS fallen. Die angestrebte voraussetzungslose Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen von den Reportingpflichten ist in der Beratung aufgrund des Widerstands einiger Staaten nicht zustande gekommen. Die OECD hat in der Folge am 22. März 2022 eine Konsultation zum CRS, die unter anderem auch gemeinnützige Stiftungen betrifft, eröffnet, die bis zum 29. April 2022 dauerte. Der Sektor hatte dabei in diesem Rahmen die Möglichkeit, Zusatzkriterien aufzuzeigen, bei deren Vorliegen gemeinnützige Stiftungen von den Reportingpflichten ausgenommen werden können, um den Missbrauchsängsten einiger an der Anpassung des CRS beteiligter Staaten entgegenzuwirken. 

SwissFoundations stellt sich klar gegen die Unterstellung von gemeinnützigen Stiftungen unter die Reportingpflichten

SwissFoundations hat sich mittels einer Stellungnahme im Anpassungsprozess des CRS positioniert. Als Stimme der Schweizer Förderstiftungen hat sich SwissFoundations in der Stellungnahme klar gegen die Unterstellung von gemeinnützigen Stiftungen unter die Reportingpflichten ausgesprochen. Der Verband hat aufgezeigt, dass gemeinnützige Stiftungen, die als Zusatzkriterien einer staatlichen Aufsicht unterliegen und in einem Register eingetragen sind, aus mehreren Gründen kein Missbrauchsrisiko aufweisen. Eine Steuerhinterziehung ist ausgeschlossen, sodass Reportingpflichten keinen Mehrwert bringen. In Gegenteil ziehen sie unverhältnismässig hohe Kosten sowie enormen bürokratischen Aufwand nach sich. Überdies ist SwissFoundations der Ansicht, dass die Mittel nicht durch die Reportingpflichten der Gemeinnützigkeit entzogen werden dürfen, sondern weiterhin dem Allgemeinwohl zugute kommen sollen. Eine entsprechende Anpassung des CRS ist daher erforderlich. 

Die Stellungnahme von SwissFoundations ist hier abrufbar. 

 Der Press Release der OECD sowie das Public Consultation Document sind hier abrufbar.

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