Reminder: Haben Sie das neue Datenschutzrecht bereits umgesetzt?
Das totalrevidierte Datenschutzrecht (Datenschutzgesetz und Datenschutzverordnung) tritt am 1. September 2023 in Kraft. Stiftungen, die von den neuen Vorschriften ebenfalls erfasst sind, müssen am 1. September 2023 die Änderungen bereits umgesetzt haben, da es keine Übergangsfrist gibt.
Die Änderungen im Einzelnen können Sie in folgenden News nachlesen:
- Neues Datenschutzgesetz verabschiedet – Zeitnahe Umsetzung wird empfohlen
- Verschärftes Datenschutzrecht tritt am 1. September 2023 in Kraft
Zur Orientierung und Anleitung, was es für Stiftungen bei der Umsetzung zu beachten gilt, stellt SwissFoundations exklusiv für seine Mitglieder das Merkblatt «Die neue Schweizer Datenschutzgesetzgebung – Was Sie beachten müssen» zur Verfügung. Das Merkblatt wurde im November 2022 aktualisiert und ist an die Rechtslage, die ab dem 1. September 2023 gilt, angepasst worden. Zudem finden unsere Mitglieder im Download-Bereich weitere nützliche Dokumente rund um das Thema Datenschutz.
Des Weiteren verweisen wir gerne auf den Artikel «Herausforderung neues Datenschutzrecht – To-dos für Stiftungen» von Dr. Roman Baumann Lorant und Ivana Savanovic im neu erschienenen Stiftungsreport 2023. Jetzt hier nachlesen.
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