Positive Entwicklung zugunsten Ausnahme von Stiftungen im Transparenzregister

Der Antrag von SwissFoundations an die Mitglieder der Rechtskommission des Ständerates (RK-S), Stiftungen und Vereine vom Gesetzesentwurf über die Transparenz juristischer Personen auszunehmen, wird angenommen. 

An der Sitzung vom 29. Oktober 2024 beschloss die RK-S mit einer Mehrheit von 8 zu 3 Stimmen, gemeinnützige Stiftungen und Vereine vom Geltungsbereich des Gesetzesentwurfs zur Transparenz juristischer Personen (TJPG) auszunehmen.  

Als Begründung wurde folgendes angeführt: “bei Stiftungen ist das Vermögen verselbstständigt. Bei diesen und Vereinen gibt es keinen wirtschaftlichen Berechtigten im eigentlichen Sinn. Sie sind deshalb nicht vom Gesetz zu erfassen bzw. von diesem auszunehmen.” 

Diese Entscheidung ist das direkte Ergebnis eines offiziellen Antrags, den SwissFoundations bei der genannten Kommission gestellt hatte. Der Antrag zielte darauf ab, die Interessen der Mitglieder zu vertreten, die möglicherweise negative Auswirkungen durch die Eintragung ihrer Stiftungsratsmitglieder in ein Transparenzregister erleiden könnten. 

Die Verbände SwissFoundations und ProFonds setzten sich weiterhin beide für eine Ausnahmeregelung ein.

Dieses Ergebnis ist für die von uns vertretenen Förderstiftungen in der Schweiz sehr ermutigend. Es wird aufmerksam zu verfolgen sein, ob der Ständerat in den kommenden Monaten diese Entscheidung bestätigen wird.  

Siehe unsere Stellungnahmen und News zu diesem Thema:

Gewöhnliche Stiftungen gehören nicht ins Transparenzregister

Stellungnahme zur Schaffung eines neuen Registers der wirtschaftlich Berechtigten

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