Politische Aktivitäten gefährden die Steuerbefreiung
Werden die Anforderungen an die Steuerbefreiung juristischer Personen wegen Gemeinnützigkeit im Falle von politischer Tätigkeit eingehalten? Dies zu überprüfen verlangt der Zürcher FDP-Ständerat Ruedi Noser mit seiner am 24. September 2020 eingereichten Motion (vergleiche zum Ganzen den NZZ Artikel «Hilfswerke und Umweltverbände machen zunehmend Politik – damit riskieren sie den Verlust ihres Steuerprivilegs», vom 26. September 2020).
Gemeinnützige Organisationen engagieren sich vermehrt politisch, nicht nur bei Referenden wie dem Jagdgesetz, sondern auch bei Volksinitiativen. Zwar ist es noch die Ausnahme, aber auch gemeinnützige Stiftungen reichen bisweilen politische Vorstösse ein. Und zwar dann, wenn sie im Rahmen ihres gesellschaftlichen Wirkens systemische Lücken feststellen. Zahlreiche Stiftungen sind jedoch selbst nicht politisch aktiv, unterstützen aber Advocacygruppen.
Nun steht die Frage im Raum, ob das zunehmende politische Engagement mit dem Steuerprivileg noch kompatibel ist. Nach dem Gesetz sind in der Schweiz juristische Personen, die «öffentliche oder gemeinnützige Zwecke» sowie «Kultuszwecke» verfolgen, von der Steuerpflicht befreit. Hinsichtlich politischer Tätigkeit hält das Kreisschreiben Nr. 12 der ESTV fest, dass eine politische Partei primär keine öffentlichen Zwecke im Sinne dieses Gesetzes verfolgt, sondern in erster Linie die Interessen ihrer Mitglieder vertritt, weshalb eine Partei nicht von den Steuern befreit werden kann.
Je mehr sich nun allerdings Organisationen politisch engagieren, desto eher lässt sich argumentieren, dass sie analog zu den Parteien versuchen, ihre spezifischen Wertvorstellungen oder diejenigen ihrer Mitglieder durchzusetzen. Damit laufen sie Gefahr, ihr Steuerprivileg zu verlieren, wie die Stellungnahme der Finanzdirektion des Kantons Zürich gegenüber der NZZ zeigt: Die Lancierung einer Volksinitiative ist aus Sicht des Steueramts grundsätzlich als politische Tätigkeit zu qualifizieren. Sie gehe über den gemeinnützigen Zweck hinaus und stelle somit die Steuerbefreiung infrage. Das heisst aber nicht, dass alle politischen Tätigkeiten problematisch sind. Darauf weist neben dem Zürcher Steueramt auch die ESTV hin. Entscheidend ist im Einzelfall, welches Gewicht das politische Engagement gemessen an den anderen Aktivitäten hat.
Verschiedene Verbände wehren sich bereits vehement gegen den Vorstoss. SwissFoundations wird die Interessen der Schweizer Förderstiftungen in diesem Zusammenhang aufnehmen und vertreten.
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