Neues Trustrecht für die Schweiz ist in der Vernehmlassung
Die Rechtskommission des Ständerats reichte am 26. April 2018 die Motion «Einführung des Trusts in die schweizerische Rechtsordnung» ein und beauftragte damit den Bundesrat, die rechtlichen Grundlagen für ein Schweizer Trustrecht, den sogenannten “Schweizer Trust” zu schaffen. Zu dessen Umsetzung publizierte der Bundesrat am 12. Januar 2022 den Vorentwurf samt erläuterndem Bericht und eröffnete gleichzeitig die Vernehmlassung mit Frist bis zum 30. April 2022.
Der Trust ist die Zuwidmung von Vermögenswerten durch einen oder mehrere Begründer zu einem Sondervermögen, das von einem oder mehreren Trustees im Interesse eines oder mehrerer Begünstigter gehalten und verwaltet wird und separat vom Privatvermögen des Trustees verwaltet werden muss. Er stammt ursprünglich aus dem angelsächsischen Raum und ist insbesondere ein Instrument zur Vermögensverwaltung sowie zur Nachlassplanung. Der Trust weist viele Ähnlichkeiten mit Stiftungen auf, jedoch auch gewisse Unterschiede, wie z.B. dass er keine juristische Person ist und er nicht für ewig eingesetzt werden kann (rule against perpetuities).
Bisher mussten die Akteure in der Schweiz auf ausländische Trusts zurückgreifen, die in der Schweiz anerkannt werden mussten. Neu soll die Errichtung eines Trusts auch nach Schweizer Recht möglich sein. Dazu schlägt der Bundesrat die Einführung des neuen Rechtsinstituts des Trusts in den Art. 529a ff. des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) vor.
Der Vorentwurf regelt in den allgemeinen Bestimmungen die mögliche Ausgestaltung des Trusts, insbesondere die Möglichkeit zur Errichtung zu Lebzeiten/von Todes wegen, zur Widerruflichkeit/Unwiderruflichkeit des Trusts, zur Ausgestaltung der Leistungen an die Begünstigten als Rechte/Anwartschaften sowie zur Einsetzung eines Protektors. Des Weiteren regelt er unter anderem die Befugnisse und Pflichten des Trustees, wie z.B. die Sorgfalts- und Treuepflicht sowie die Rechenschafts-, Identifikations- und Dokumentationspflicht, und enthält Bestimmungen zum Trustvermögen, zum Ersatz des Trustees oder des Protektors sowie zum Verfahren. Im Rahmen der Einführung eines Schweizer Trusts sollen gleichzeitig weitere Erlasse, primär Steuererlasse, revidiert werden.
SwissFoundations wird sich sowohl mit dem Vorentwurf sowie dem erläuternden Bericht als auch mit den damit verbundenen Auswirkungen auseinandersetzen und sich mittels Stellungnahme in den politischen Prozess einbringen, falls die Interessen der Mitglieder dies erfordern.
Der Vorentwurf und erläuternder Bericht sind hier abrufbar.
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