Pa. Iv. Luginbühl – Die Rechtskommission des Nationalrates hält an beiden Punkten fest
Die Rechtskommission des Nationalrates (RK-NR) behandelte am 19. November die beiden Punkte zur Honorierung von Stiftungsräten und zur Stiftungsaufsichtsbeschwerde der Parlamentarischen Initiative Luginbühl (14.470) Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung. Die RK-NR hält weiterhin an beiden Punkten fest, jeweils mit Minderheitsanträgen und mit einer Modifizierung beim Punkt der Stiftungsaufsichtsbeschwerde.
Am 15. November 2021 machte SwissFoundations eine Eingabe zur Parlamentarischen Initiative Luginbühl (14.470) Schweizer Stiftungsstandort. Stärkung bei der RK-NR. Darin wurden nochmals die beiden Punkte zur Honorierung von Stiftungsräten und zur Stiftungsaufsichtsbeschwerde beschrieben und deren wichtige Regelung mit Dringlichkeit betont. Die bestehende Praxis in den beiden Punkten ist keineswegs bewährt oder befriedigend. Dies kommt in den Beiträgen des Sektors während des gesamten Gesetzgebungsprozesses zum Ausdruck. Die Revision des Stiftungsrechts sollte eine echte Stärkung des Stiftungssektors bewirken und nicht blosse Schönheitskorrekturen zeitigen. Denn, Stärken bedeutet Regelungsbedarf erkennen und adressieren.
In der Herbstsession wurden diese Punkte bereits durch den Nationalrat in die Gesetzesänderungsvorlage aufgenommen. Der Ständerat dagegen hat leider an seiner Haltung festgehalten und folglich eine Regelung der beiden Punkte abgelehnt. Am 6. Dezember 2021 befasst sich nochmals der Nationalrat, möglicherweise entscheidend, mit dem Geschäft.
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