Parlamentarische Initiative Luginbühl: Ständerat beschliesst reduzierte Vorlage
Der Ständerat hat am 10. Juni 2021 ohne Gegenstimme die reduzierte Vorlage zu den Änderungen im Stiftungsrecht beschlossen. Die parlamentarische Initiative Luginbühl hatte ursprünglich acht Massnahmen zur Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz vorgeschlagen. Im September 2020 hat die Rechtskommission des Ständerats sechs der acht Punkte gestrichen. Der Bundesrat hat im Mai 2021 der reduzierten Vorlage zugestimmt.
Neu sollen nun Stifterrechte optimiert werden durch eine Ausdehnung des Änderungsvorbehalts des Stifters in der Stiftungsurkunde auf Organisationsänderungen (Punkt 3 der Pa.Iv.). Zudem sollen unwesentliche Änderungen der Stiftungsurkunde vereinfacht werden (Punkt 4 der Pa.Iv.).
Der Antrag von Ständerat Othmar Reichmuth, die Normierung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde (Punkt 2 der Pa.Iv.) wieder aufzugreifen, die im Vernehmlassungsverfahren grösstenteils positiv beurteilt worden war, wurde abgelehnt. Das Geschäft geht nun an den Nationalrat.
Auch wenn es zu begrüssen ist, dass der Ständerat die reduzierte Vorlage einstimmig angenommen hat, ist eine nachhaltige Modernisierung und Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen und eine echte Stärkung des Stiftungsstandorts Schweiz damit nicht gelungen. Gerade in dem heterogenen Bereich der Honorierung von Stiftungsräten wäre eine Regelung wichtig gewesen, um Rechtssicherheit zu schaffen. Gleiches gilt für die Stiftungsaufsichtsbeschwerde im Bereich der Rechtsprechung. SwissFoundations macht sich explizit für diese beiden Punkte im gesetzgeberischen Prozess stark. Die liberalen Rahmenbedingungen in der Schweizer Gesetzgebung sind Grundlage für den Erfolg des Schweizer Stiftungsstandorts. SwissFoundations vertritt die Interessen seiner Mitglieder und setzt sich weiter dezidiert für den Schutz der Stifterfreiheit und die Modernisierung des Stiftungsstandorts ein.
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