Bundesrat schickt Gesetzvorentwurf zur Verbesserung der Geldwäschereibekämpfung (GWG) in Vernehmlassung
Am 30. August 2023 hat der Bundesrat den Vorentwurf für ein Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung der Geldwäscherei (GWG) in die Vernehmlassung geschickt, das unter anderem ein Register der wirtschaftlich Berechtigten einführen soll.
Hiervon sind auch Stiftungen betroffen. Denn das Gesetz sieht vor, dass bei Stiftungen „das oberste Mitglied des Leitungsorgans, d. h. in der Regel der Präsident des Stiftungsrats“ als wirtschaftlich Berechtigter anzusehen ist.
In bestimmten Fällen könnten ein:e Stifter:in, Begünstigte oder Dritte als wirtschaftlich Berechtigte angesehen werden:
– ein:e Stifter:in, wenn er einen entscheidenden Einfluss auf die Entscheidungen der Stiftung ausübt;
– Begünstigte, wenn sie in einer Weise bezeichnet werden, die ihre Identifizierung ermöglicht, und sie einen Anspruch auf Ausschüttungen haben;
– Dritte, wenn sie eine effektive Kontrolle über die Ausschüttungen der Stiftung ausüben.
In diesen Situationen sollten diese Personen identifiziert und in das neue Register eingetragen werden.
SwissFoundations ist der Ansicht, dass es ausser in Sonderfällen, bei klassischen Schweizer Stiftungen keine wirtschaftlich Berechtigten gibt; es sind die Stiftungen selbst, die wirtschaftlich berechtigt sind. Sie sollten daher vom Anwendungsbereich dieses Gesetzes ausgenommen werden.
Unser Verband wird diesen Standpunkt in dem bis zum 29. November 2023 laufenden Vernehmlassungsverfahren geltend machen.
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