Eidgenössische Stiftungsaufsicht in Bern (ESA) konkretisiert neue Zürcher Praxis zur Steuerbefreiung
Im Februar 2024 veröffentlichte die Steuerbehörde des Kantons Zürich die Praxisänderung zur Vergütung von Stiftungsratsmitgliedern, Fördertätigkeiten im Ausland und Unternehmerischen Fördermodellen. Daraufhin hat die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) am 25. Juni 2024 ein neues Merkblatt publiziert, das die drei Bereiche umfasst und für die ihrer Aufsicht unterstellten Stiftungen gilt.
Die Kriterien sind identisch mit jenen der Stiftungsaufsichtsbehörde Zürich (BVS Zürich). Für Details siehe unsere News vom 26.06.2024.
Somit gelten in den drei Bereichen für Stiftungen mit einem Wirkungskreis im Kanton Zürich (Aufsicht durch die BVS Zürich) die gleichen Regeln und Kriterien wie für Stiftungen, die auf nationaler oder internationaler Ebene agieren (Aufsicht durch die ESA).
SwissFoundations begrüsst die Harmonisierung dieser Praxis. Der Verein wird allfällige Änderungsinitiativen anderer Schweizer Kantone in diesem Bereich mit Interesse verfolgen, um moderne und innovative regulatorische Rahmenbedingungen in unserem Land zu fördern.
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