Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) veröffentlicht neue Musterstatuten
Nach der Veröffentlichung der neuen Praxis zur Steuerbefreiung durch den Kanton Zürich im Februar 2024 veröffentlicht die ESA neue Musterstatuten für die ihrer Aufsicht unterstehenden Stiftungen.
Die wichtigsten Änderungen betreffen :
- Die Formulierung des Zwecks: Er kann mit der optionalen Erwähnung der Gemeinnützigkeit der Stiftung ergänzt werden.
- Die Konkretisierung des Zwecks: mit der Möglichkeit, bei Kooperationen, Fusionen oder die Gründung anderer Stiftungen tätig zu werden.
- Die Anzahl Stiftungsratsmitglieder: Die Mindest- (3) und Höchstzahl (7) der vorgeschlagenen Stiftungsratsmitglieder.
- Die Klausel über die Vergütung der Stiftungsratsmitglieder, die erweitert und angepasst wurde: Die erste Option ist nun die mögliche angemessene Vergütung, vom Verbot jeglicher Vergütung wird abgeraten, während die Erwähnung des Grundsatzes der Ehrenamtlichkeit vorgesehen werden kann, ohne jedoch eine Vergütung auszuschliessen.
- Die Formulierung der Kompetenzen von Stiftungsratsmitgliedern wurde erweitert: Die finanzielle Oberleitung und die Vertretung nach aussen sind nun ausdrücklich vorgesehen, ebenso wie die mögliche Delegation bestimmter Entscheidungen.
Link zu den neuen Musterstatuten der ESA
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