Erfolg: Normierung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde und der Honorierung von Stiftungsräten wieder im Rennen
Die Kommission für Rechtsfragen ist in Ihrer Sitzung vom 19. August 2021 einstimmig auf die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 14.470 von alt Ständerat Luginbühl eingetreten. Sie beantragt ihrem Rat, den Beschlüssen des Ständerates zu folgen, um die Stifterrechte zu optimieren und Änderungen an der Stiftungsurkunde zu vereinfachen. Überraschend wie erfreulich will die Kommission die beiden Punkte Stiftungsaufsichtsbeschwerde und Honorierung von Stiftungsräten wieder in die Vorlage aufnehmen, wofür sich SwissFoundations in der eingereichten Stellungnahme stark gemacht hat.
So beantragt Rechtskommission mit 13 zu 3 Stimmen bei 8 Enthaltungen, klarer im Gesetz zu regeln, wer berechtigt ist, bei der Aufsichtsbehörde Beschwerde zu erheben. Zudem spricht sich die Kommission mit 9 zu 8 Stimmen bei 6 Enthaltungen dafür aus, die Initiative auch insoweit umzusetzen, als dass gemeinnützige juristische Personen von der Steuerpflicht befreit werden, selbst wenn sie die Mitglieder ihrer Organe für deren Arbeit entschädigen. Das Geschäft kommt in der Herbstsession 2021 in den Nationalrat.
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