Diversität im Stiftungsrat praktisch umgesetzt

Ein Gastbeitrag von Dr. Aline Kratz-Ulmer, Rechtsanwältin bei Hubatka Müller Vetter Rechtsanwälte in Zürich, Academic Fellow des Geneva Centre for Philanthropy, Universität Genf

Der gesellschaftliche Wandel in den letzten Jahren und die Schnelllebigkeit, die sich unter anderem aus der Digitalisierung, Demografie und der Migration ergeben hat, wirken sich auch auf die hierzulande gelebte Stiftungslandschaft aus. Dies hat nicht zuletzt auch zur Folge, dass im Zusammenhang mit der Funktionsweise der Stiftung neue Impulse und Ideen gefragt sind. In den letzten 30 Jahren ist die Bedeutung vielfältig zusammengesetzter Entscheidungsgremien von Unternehmen (englisch «Diversity Management») intensiv untersucht worden. Diesbezüglich sind mehrere Studien erschienen, die einen Zusammenhang zwischen der Diversität im Management und dem Unternehmenserfolg nachweisen. Gestützt auf die verschiedenen «Diversity Management»-Studien ist durchaus anzunehmen, dass ein vielfältiger Stiftungsrat zu einer Zweckoptimierung der Stiftung führt.

Der Begriff Diversitätsmanagement bezeichnet das Management durch eine vielschichtig zusammengesetzte Gruppe. Dabei wird an Diskriminierungsmerkmale angeknüpft, in der Absicht, bei der betreffenden Gruppe positive Effekte zu erzeugen. Das Diversitätsmanagement nutzt die vielfältigen Kompetenzen, die sich aus der diversen Zusammensetzung einer Gruppe ergeben. Der Begriff deutet darauf hin, dass es sich dabei um eine Führungsaufgabe handelt. Allerdings sind seitens der Unternehmung aktive Bestrebungen notwendig, um «Diversity Management» effektiv zu verwirklichen. Bei dieser unternehmensweiten Aufgabe kommt der vielfältigen Zusammensetzung der obersten Führungsebene eine besondere Bedeutung zu. In der Stiftung ist es der Stiftungsrat, der über deren wesentliche Geschicke entscheidet und demzufolge auch für das «Foundation Diversity Management» zuständig ist.

Diversität im obersten Organ lässt sich mittels verschiedener Lösungsansätze erzielen. Zu nennen sind hier zunächst staatliche Massnahmen – mit anderen Worten, der Staat wird gesetzgeberisch tätig, um eine ausgewogene Diversität zu fördern, indem er beispielsweise Transparenzvorschriften erlässt oder eine Geschlechterquote einführt. Ein weniger weitgehender Ansatz besteht darin, dass Verbände im Rahmen ihrer Kodizes durch die Einführung eines speziellen Punktes beispielsweise namens «Diversität» eine weitergehende Empfehlung abgeben. Ferner besteht die Möglichkeit, dass die Stiftungen direkt aktiv werden, sich diesbezüglich sensibilisieren und selbst darauf achten, dass ihr oberstes Organ dem Gebot der Vielfältigkeit gerecht wird. Es gibt verschiedene Ansätze, wie Stiftungen auf die erforderliche Diversität ihres obersten Organs hinarbeiten können. Um die Diversität im Stiftungsrat zu fördern, können Stiftungen unter anderem, wie folgt, vorgehen:

  • Ihren Stiftungsrat für die Diversitätsproblematik sensibilisieren und diesbezüglich Weiterbildungen vorsehen.
  • Bei der Neubesetzung von Stiftungsräten Persönlichkeiten mit spezifischem Fachwissen rekrutieren.
  • Eine Amtszeit- oder Altersbeschränkung einführen, wodurch sich der Stiftungsrat sukzessive erneuert, was zwangsläufig auch eine gewisse Diversität mit sich bringt.
  • Ressourcen zur Verfügung stellen, um ein Diversitätsmanagement zu fördern.

Es empfiehlt sich, die vorgesehenen Diversitätsgrundsätze in einem spezifischen Reglement festzuhalten.

Ein divers zusammengesetzter Stiftungsrat wird den aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen eher gerecht und ist daher besser gewappnet, um den heutigen und zukünftigen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen.

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