SwissFoundations freut sich über einen Meilenstein für den Schweizer Stiftungsstandort: Die Zürcher Praxis zur Steuerbefreiung wird weitreichend modernisiert

Das Kantonale Steueramt Zürich passt seine Praxis zur Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit modernen Anforderungen an. Diese wegweisende Massnahme ist eine Folge der Standortinitiative, die der Kanton Zürich 2023 gemeinsam mit SwissFoundations gestartet hat. Der langjährige konstruktive Dialog mit den kantonalen Zürcher Behörden trägt somit erste Früchte. Davon profitiert langfristig nicht nur der Zürcher Stiftungsplatz, sondern der Schweizer Stiftungssektor als Ganzes. 

Neu steht eine angemessene Entschädigung der Organe einer gemeinnützigen juristischen Person einer Steuerbefreiung nicht mehr entgegen. Zudem werden gemeinnützige Tätigkeiten im Ausland grundsätzlich nach dem gleichen Massstab wie Tätigkeiten im Inland gemessen. – Die angepasste Praxis wird per sofort auf alle noch offenen Steuerbefreiungsgesuche angewendet.

«Dank der neuen Praxis wird der Stiftungsstandort Kanton Zürich einer der innovativsten und stiftungsfreundlichsten der Schweiz – wenn nicht sogar international. Ich freue mich ausserordentlich über diese nachhaltige Stärkung des Stiftungsstandorts Zürich», hält Regierungsrätin Carmen Walker Späh fest.

Unter der Leitung ihrer Volkswirtschaftsdirektion hat eine Arbeitsgruppe diese Entwicklungen begleitet. Der Arbeitsgruppe Rahmenbedingungen gehörten Vertreter:innen der Steuer- und Aufsichtsbehörden, des Zürcher Bankenverbands, SwissFoundations sowie renommierte Stiftungs- und Steuerrechtsexpert:innen an. Der Verband dankt allen Involvierten für die erfolgreiche Zusammenarbeit. 

Die Anpassungen im Überblick 

  • Honorierung des Stiftungsrates  

Eine angemessene Entschädigung der Organe der juristischen Person steht einer Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit nicht entgegen. Das kantonale Steueramt Zürich geht deshalb bei Stiftungen grundsätzlich davon aus, dass die Entschädigungen von der Stiftungsaufsicht überprüft und als angemessen beurteilt wurden. Es nimmt nur dann eigene Prüfhandlungen vor, wenn die Angemessenheit von geleisteten Entschädigungen zweifelhaft ist.  

  • Tätigkeiten im Ausland   

Neu werden Auslandtätigkeiten gemeinnütziger Stiftungen zugelassen, die über die bisher erlaubte internationale Zusammenarbeit hinausgehen. Dies wird es dem Kanton Zürich künftig erlauben, internationale Stiftungen zum Beispiel im Bereich Klima- und Umweltschutz oder Innovation und Digitalisierung im Kanton anzusiedeln. Voraussetzung dafür ist die gemeinnützige Tätigkeit.     

  • Unternehmerische Fördermodelle 

Unternehmerische Fördermodelle (Darlehen [insb. Social Impact Bonds und Development Impact Bonds], Beteiligungen, Wandeldarlehen) stehen einer Steuerbefreiung nicht entgegen, selbst wenn ein Mittelrückfluss (Rückzahlungen und Verzinsung von Darlehen, Erträge aus Beteiligungen, Erfolgsbeteiligungen) an die gemeinnützige Institution möglich ist. Vorausgesetzt wird, dass Stiftungen dort tätig sind, wo es noch keinen Markt gibt – sie also keine Konkurrenz zu nicht steuerbefreiten Investoren darstellen.    

Stiftungsstandort Zürich – SwissFoundations gestaltet als zentraler Partner aktiv mit 

SwissFoundations setzt sich seit Jahren aktiv für die Attraktivität des führenden Schweizer Stiftungsstandorts Zürich ein. Dazu hat der Verband 2021 gemeinsam mit dem Kanton Zürich eine Studie «Stiftungen im Kanton Zürich – Die unterschätzte Ressource» zur Evaluierung des Stiftungsstandorts Zürich in Auftrag gegeben. Der Regierungsrat liess daraufhin die Projektkoordinationsgruppe «Stiftungsstandort Kanton Zürich» bilden. Nebst Massnahmen wie der Verbesserung der steuerrechtlichen Rahmenbedingungen hat der Verband gemeinsam mit dem Kanton Zürich im Oktober 2023 die Dialogrunde «Stiftungsgespräch Kanton Zürich» initiiert und organisiert, welche am 1.10.24 nun zum zweiten Mal stattfinden wird. Zudem etablierte die Volkswirtschaftsdirektion eine Koordinations- und Anlaufstelle zur Beratung von Gründung und Ansiedlung gemeinnütziger Stiftungen, sowie eine Informationsplattform foundations.zuerich, die u.a. einen Online-Infodesk anbietet.   

SwissFoundations freut sich ausserordentlich über diese für den ganzen Sektor weitreichenden Entwicklungen. Der Verband war setzt sich seit Jahren für die Themen Honorierung und unternehmerische Fördermodelle ein. Er war stets der Ansicht, dass der Dialog mit den involvierten Behörden wichtiger ist als Gesetzesänderungen auf Bundesebene.    

Nächste Schritte 

SwissFoundations ist als zentraler Partner für den Kanton sowohl im Lenkungsausschuss als auch in der Projektkoordinationsgruppe der Standortinitiative vertreten und setzt sich weiterhin intensiv für den Stiftungssektor und den Standort Zürich ein. 

Zusätzlich verfasst der Verband derzeit eine Empfehlung zu einer angemessenen Honorierung des Stiftungsrates. Darin gibt SwissFoundations konkrete Orientierungshilfe zur Frage, was als “angemessene” Entschädigung von Stiftungsorganen gilt. 

Zur Klärung der Fragen aus dem Mitgliederkreis wird SwissFoundations ein Q&A Webinar veranstalten, wo die Massnahmen und Konsequenzen der Praxisanpassung nochmals erläutert werden. Über unseren Eventkalender bleiben Sie informiert. 

Weitere Informationen zur Praxisanpassung lesen Sie in der Medienmitteilung.

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