Neues Merkblatt: «Datenschutz – Was Stiftungen beachten müssen»
Per 25. Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten, die unter bestimmten Voraussetzungen auch für Schweizer Institutionen verbindlich ist. Die neuen Regelwerke lösen die bisherigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen ab. Insgesamt verschärfen sich die datenschutzrechtlichen Anforderungen für alle Institutionen, die personenbezogene Daten bearbeiten. Doch wie geht man mit der neuen datenschutzgesetzlichen Ausgangslage um? Wie soll man die neue DSGVO umsetzen? Was muss eine Stiftung beachten?
Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretern von SwissFoundations Mitgliedstiftungen und unter Beizug eines Juristen, hat ein Merkblatt erarbeitet, um diese Fragen zu klären. Das Merkblatt bezieht sich grundsätzlich auf die Anforderungen, die in Bezug auf das neue DSG zu erwarten sind und soll gemeinnützigen Stiftungen helfen, die richtigen Schritte für dessen korrekte Umsetzung einzuleiten. Von der Gesucheingabe, der Website, Veranstaltungen bis hin zur Weitergabe von Daten an externe Dienstleister wird erläutert, wo die kritischen Punkte liegen und wie man sie angeht. In sechs Schritten führt das Merkblatt durch alle Punkte, die beachtet werden müssen.
Das Merkblatt inklusive Checklist zur Umsetzung der neuen Datenschutzgesetzgebung steht Mitgliedern zum Download bereit. Des weiteren finden sie dort juristisch geprüfte Vorlagen für Datenschutzerklärungen und Vertragsklauseln, sowie Beispiele von Datenschutz-Policies.
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