Common Reporting Standard: Positive News für Stiftungen

Erfreuliche Nachrichten: Common Reporting Standard für gemeinnützige Stiftungen positiv in Schweizer Recht umgesetzt.

Die Arbeiten der (vertraulichen) Arbeitsgruppe zur Anpassung des Common Reporting Standard (CRS) und des CARF (Crypto Asset Reporting Framework) in Schweizer Recht, an der auch SwissFoundations beteiligt war, wurden im vergangenen Winter abgeschlossen.

Daraufhin eröffnete der Bundesrat im Mai 2024 das Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über den automatischen internationalen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) und zur dazugehörigen Verordnung (AIAV).

Gemäss diesen Gesetzesentwürfen gilt eine Stiftung nach Schweizer Recht als nicht meldendes Finanzinstitut, wenn sie die in Art. 6a der AIAV genannten Bedingungen erfüllt, um gemäss CRS als gemeinnütziger Rechtsträger zu gelten, und eine Bescheinigung der Steuerbehörde über ihre Steuerbefreiung besitzt. Als solche ist sie nicht zum internationalen Informationsaustausch in Steuersachen verpflichtet.

SwissFoundations begrüsst diese Nachricht. Bereits vor einigen Jahren hat sich der Verband auf europäischer Ebene dafür eingesetzt.

Im Rahmen des im Frühjahr eröffneten Vernehmlassungsverfahrens hat SwissFoundations eine Stellungnahme eingereicht. In dieser wurde die positive Umsetzung des CRS in das Schweizer Recht für gemeinnützige Stiftungen in der Schweiz festgestellt.

Medienmitteilung

SF-Stellungnahme

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