Der Einsatz hat sich gelohnt: Ausnahme für gemeinnützige Stiftungen wird im Common Reporting Standard verankert
Über mehrere Jahre hat sich SwissFoundations als Vertreterin der betroffenen Schweizer Förderstiftungen auf nationaler und internationaler Ebene eingesetzt – nun wurden die Forderungen des Verbands nach einer Ausnahmemöglichkeit für gemeinnützige Organisationen von den weit gehenden Reporting Pflichten im Common Reporting Standard (CRS) verankert. Damit ist die Grundlage gelegt worden, die Schweizer Ausnahmebestimmungen in der Verordnung über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAV) langfristig zu erhalten. SwissFoundations freut sich sehr über diesen Entscheid. Gleichzeitig sendet dieses Resultat ein wichtiges Signal für den Sektor: Der unermüdliche Einsatz für stabile Rahmenbedingungen lohnt sich.
Als 2019 erstmals die Frage aufkam, ob und unter welchen Voraussetzungen gemeinnützige Organisationen nach Massgabe der OECD dem Automatischen Informationsaustausch (AIA) zu unterstellen sind, konnte SwissFoundations, gemeinsam mit Vertretern von DAFNE und des European Foundation Centers (heute Philea) zügig eine Taskforce bilden und wurde mit einer Delegation am 26. September 2019 bei der OECD vorstellig. Im persönlichen Gespräch mit Pascal Saint-Amans, Director Center for Tax Policies der OECD, und seinem Team konnte die Delegation das Problem der überflüssigen Reporting Pflichten aufzeigen und Lösungen vorschlagen. Eine Unterstellung unter den AIA hätte dazu geführt, dass im Ausland tätige Stiftungen bestimmte Informationen zu ihren Transfers den Steuerbehörden hätten melden müssen. Abgesehen vom administrativen Aufwand auch für kleinere Stiftungen hätte dies finanzielle Folgen und je nachdem Nachteile für die Partner im Ausland mit sich gebracht.
Nun zeigt sich: Es ist gelungen, die europäischen Kräfte zu bündeln und gemeinsam für eine zielorientierte Regulierung der europäischen Gemeinnützigkeit einzutreten. Nachdem der Bundesrat auf Grund der Intervention des Schweizer Stiftungssektors im Herbst 2020 zunächst auf die geplante Unterstellung gemeinnütziger Förderstiftungen unter den Automatischen Informationsaustausch (AIA) verzichtet hatte, setzte sich die internationale Taskforce um SwissFoundations in Zusammenarbeit mit weiteren nationalen Verbänden europäischer Länder von Beginn an im Rahmen der im Frühjahr 2020 lancierten Revision des CRS für eine Ausnahme für gemeinnützige Organisationen ein. Zuletzt konnte SwissFoundations im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des CRS eine Stellungnahme einreichen, in der sich der Verband entschieden gegen weitere Reporting Pflichten für gemeinnützigen Stiftungen ausgesprochen hat (Artikel vom 2.5.2022). Hanna Surmatz, Head of Policy von Philea, positionierte unseren Standpunkt zuletzt persönlich bei der öffentlichen Anhörung der OECD zur Revision des CRS am 23. Mai 2022 in Paris.
Dieser Einsatz hat sich gelohnt. Nach verschiedentlichen Anläufen und Vorstössen konnten in enger Zusammenarbeit mit dem Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF) die Hürden in den internationalen Gremien überwunden werden. Das Fiskalkomitee der OECD genehmigte nun schliesslich die in der Working Party 10 ausgearbeitete Anpassung zugunsten gemeinnütziger Organisationen. Dies dürfte gemeinnützigen Stiftungen in Zukunft sowohl erheblichen organisatorischen als auch finanziellen Aufwand ersparen.
Aus Schweizer Sicht ist die beschlossene Regelung sehr zu begrüssen. Gemeinnützige Schweizer Stiftungen sollten in der Regel keine Probleme haben, die Kriterien der «Qualified Non-Profit Entities» zu erfüllen und damit als nicht-meldepflichtige Finanzinstitute (sog. «Non-Reporting Financial Institutions») zu qualifizieren. Die meisten Voraussetzungen sind bereits durch das Schweizer Recht und die dortige Ausgestaltung der Stiftungen erfüllt. Aber auch aus internationaler Sicht ist der Schweizer Erfolg von Bedeutung, denn Stiftungen in sämtlichen OECD-Mitgliedstaaten können nun damit rechnen, vom AIA ausgenommen zu werden. Der genaue Zeitplan für die Umsetzung ist derzeit noch ausstehend.
Wir möchten an dieser Stelle dem Staatssekretariat für Internationale Finanzfragen (SIF) sowie allen Mitgliedern der SwissFoundations Task Force, der neben Hanna Surmatz und Max von Abendroth auch Prof. Dr. Andrea Opel und Dr. Georgia Fotiou angehörten, für ihr grossartiges Engagement danken. Ohne ihre Unterstützung wäre dieser Erfolg nicht möglich gewesen.
Siehe im Einzelnen:
Crypto-Asset Reporting Framework and Amendments to the Common Reporting Standard
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