WAK-SR beantragt die Ablehnung der Motion Noser
Mit sieben zu fünf Stimmen bei einer Enthaltung beantragt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-SR) in der Sitzung vom 19. April 2021 die Ablehnung der Motion Noser 20.4162. FDP-Ständerat Ruedi Noser verlangt mit seiner am 24. September 2020 eingereichten Motion die Überprüfung der Frage, ob die Anforderungen an die Steuerbefreiung juristischer Personen wegen Gemeinnützigkeit im Falle von politischer Tätigkeit eingehalten werden, vgl. SwissFoundations Aktuell (6. Oktober 2020). Das Geschäft war trotz Ablehnung der Motion durch den Bundesrat an die zuständige WAK-SR überwiesen worden.
Aus Sicht der WAK-SR richtet sich dieses Anliegen an den falschen Adressaten: Die Kantone seien dafür zuständig, die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung zu überprüfen und durchzusetzen. Auch die Minderheit betont, sie wolle die Steuerbefreiung gemeinnütziger Organisationen nicht per se in Frage stellen. Eine Überprüfung durch den Bund sei aber im Nachgang an die eidgenössischen Volksabstimmungen über das Jagdgesetz und die Konzernverantwortungsinitiative an der Zeit, vgl. Medienmitteilung der WAK-SR vom 20. April 2021.
Auch SwissFoundations lehnt die Motion entschieden ab und hat unter Konsultation des Legal Councils in einer Stellungnahme Position bezogen. Für SwissFoundations steht fest, dass ein politisches Engagement zur Verwirklichung des gemeinnützigen Zwecks einer Steuerbefreiung nicht entgegensteht. Philanthropisches Engagement ist ein Erfolgsfaktor der Schweiz. Gemeinnützige Förderstiftungen spielen dabei eine wichtige Rolle. Sie agieren themenbezogen, aber nicht im politikfreien Raum. Ein politisches Engagement ist möglich, ohne die Steuerbefreiung zu gefährden, solange es der Verwirklichung des gemeinnützigen Stiftungszwecks dient und die politische Tätigkeit nicht zum Hauptzweck wird.
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