Rechtliche Entwicklungen im Überblick: Initiative Luginbühl, Lobbying bei der OECD und Mehrwertsteuer

Am 5. März 2020 hat SwissFoundations seine Stellungnahme zur Initiative Luginbühl eingereicht. Sie entspricht in weiten Teilen der Vernehmlassung unter unseren Mitgliedern vom letzten Jahr. Nachdrücklich unterstützt SwissFoundations den Vorschlag zur Verankerung der Stiftungsaufsichtsbeschwerde auf Gesetzesebene sowie der Honorierungsmöglichkeit von Stiftungsräten gemeinnütziger Stiftungen. Die Vernehmlassungsfrist endete am 13. März 2020.

Auf europäischer Ebene engagiert sich SwissFoundations intensiv für eine nachhaltige Lösung im Bereich des Automatischen Informationsaustausches (AIA). Erfreulicherweise hat die OECD im Dezember 2019 das Donors and Foundations Networks in Europe (DAFNE) und das European Foundation Centre (EFC) zu einem ständigen Sitz in der CRS Business Advisory Group eingeladen. Als aktives Gründungsmitglied von DAFNE ist SwissFoundations hier optimal vertreten, ebenso wie bei der seit Januar laufenden öffentlichen Vernehmlassung zur Revision des Common Reporting Standards (CRS). Die Sitzungen zur Revision des CRS beginnen im April in Paris. Um möglichst viele nationale Stiftungsverbände für die drohende Gefahr einer Unterstellung gemeinnütziger Förderstiftungen unter den Automatischen Informationsaustausch zu sensibilisieren, treibt SwissFoundations die bilaterale Kontaktaufnahme zu relevanten Ländern aktiv voran. Weiteres Gewicht erhält der europäische Gemeinnützigkeitssektor durch das gemeinsame Advocacy-Projekt von DAFNE und EFC PhilanthropyAdvocacy. Es dient als Drehscheibe für die Überwachung, rechtliche Analyse und politisches Engagement für die europäische Philanthropie.

Gleich zweifach beschäftigt sich SwissFoundations mit mehrwertsteuerlichen Fragestellungen: Eine Ende 2019 von der Eidgenössischen Steuerverwaltung vorgeschlagene Praxisänderung sieht vor, dass gemeinnützige Förderstiftungen zukünftig auf Leistungen, die sie im In- oder Ausland beziehen und die in Bezug zu einem Projekt in einem Entwicklungsland stehen, weder Mehrwertsteuer noch Bezugsteuer bezahlen müssen. SwissFoundations wurde zur Vernehmlassung eingeladen und hat mit Unterstützung einer Expertengruppe daran teilgenommen. Dieselbe Expertengruppe beschäftigt sich unter Leitung von SwissFoundations zurzeit mit der mehrwertsteuerlichen Belastung von Pro Bono Dienstleistungen an eng verbundene Personen. Seit dem 1.1.2018 gelten als nahestehende Personen auch gemeinnützige Stiftungen und Vereine, zu denen eine besonders enge wirtschaftliche, vertragliche oder personelle Beziehung besteht. Damit laufen Corporate Foundations Gefahr, auf nicht verrechnete Leistungen, die sie vom Mutterunternehmen pro bono beziehen, wie beispielsweise Büromieten, IT oder Rechtssupport, zukünftig Mehrwertsteuer zahlen zu müssen.

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