Rechtskommission des Nationalrats bestätigt Ausnahme von Stiftungen vom geplanten Transparenzregister

Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats (RK-N) hat entschieden, den Ausschluss von Stiftungen und Vereinen vom Anwendungsbereich des Entwurfs des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) zu unterstützen.

In ihren Sitzungen vom 13. und 14. Februar 2025 folgte die RK-N dem Beschluss des Ständerats vom 19. Dezember 2024 (sehen Sie dazu unsere News Neuste Entwicklungen zum Gesetzentwurf zur Schaffung eines Transparenzregisters). Dies bedeutet, dass Stiftungen und Vereine zum jetzigen Zeitpunkt von der Pflicht befreit sind, in einem künftigen Register der wirtschaftlich Berechtigten aufgeführt zu werden. Als einer der Gründe nennt die Kommission, dass kein zusätzlicher Aufwand für die Schweizer Wirtschaft geschaffen werden soll. 

Die Kommission weist weiter darauf hin, dass es noch einige zu klärende Aspekte gibtetwa was die Richtigkeitsvermutung betrifft, die der Ständerat eingeführt hat. Die RK-N beauftragte daher die Verwaltung, diesen Punkt zu analysieren, und setzte die Prüfung der Frage aus. 

Da eine Minderheit der RK-N weiterhin für die Aufnahme von Stiftungen und Vereinen in das Transparenzregister ist (der oben erwähnte Beschluss wurde mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen), wird sich die RK-N in ihrer nächsten Sitzung und der Nationalrat im Plenum im Sommer 2025 erneut mit dem Thema befassen. 

SwissFoundations freut sich über dieses ermutigende Ergebnis, das das Ergebnis früherer Bemühungen bei den Mitgliedern dieser Kommission ist. Wir werden uns weiterhin aktiv dafür einsetzen, um diese Ausnahme beizubehalten.

Medienmitteilung des Parlaments 

Frühere Artikel zum Thema:

20.01.2025: Neuste Entwicklungen zum Gesetzentwurf zur Schaffung eines Transparenzregisters

19.12.2024: Good News: Ständerat bestätigt Ausnahme von Stiftungen und Vereinen vom Transparenzregister

30.10.2024: Positive Entwicklung zugunsten Ausnahme von Stiftungen im Transparenzregister

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