Good News: Ständerat bestätigt Ausnahme von Stiftungen und Vereinen vom Transparenzregister
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats hatte am 29. Oktober 2024 beschlossen, Stiftungen und Vereine vom Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) auszunehmen.
In seiner Sitzung vom 18. Dezember 2024 bestätigte der Ständerat diesen Entscheid nun mit 27 zu 11 Stimmen, was den Wünschen von SwissFoundations entgegenkommt.
Der Verband hatte gegenüber einigen Mitgliedern des Ständerats verschiedene Argumente gegen die Eintragung gemeinnütziger Stiftungen in ein solches Register vorgebracht. Einige dieser Argumente wurden in den Debatten aufgegriffen, darunter:
- Stiftung haben keinen wirtschaftlich Berechtigten im rechtlichen Sinne.
- Die FATF hatte bereits 2016 anerkannt, dass Stiftungen ein geringes Risiko in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung darstellen. Dies wurde von der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht bestätigt.
- Stiftungen müssen sich bereits heute zwingend im Handelsregister eintragen lassen, sie unterliegen der staatlichen Aufsicht und ihre Rechnungslegung muss revidiert werden. Ein Eintrag in ein neues Transparenzregister würde daher keinen wirklichen Mehrwert darstellen.
Die Minderheit hat ihrerseits insbesondere die strategische Bedeutung der Bekämpfung der Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung für die Schweiz hervorgehoben, deren Finanzplatz für die globale Wirtschaft von grosser Bedeutung ist. Es besteht also ein gewisser internationaler Druck, der dadurch verstärkt wird, dass mehrere Länder der Europäischen Union und darüber hinaus (z. B. USA, Grossbritannien, Singapur) bereits über ein solches Register der wirtschaftlich Berechtigten verfügen. Ausserdem, so einige Mitglieder der Minderheit, würden Stiftungen aufgrund ihres grossen Vermögens ein nicht auszuschliessendes Risiko darstellen, für solche illegalen Zwecke missbraucht zu werden.
SwissFoundations wird sich weiterhin für einen Ausschluss gemeinnütziger Stiftungen aus dem Register einsetzen. 2025 werden die Mitglieder der zweiten Kammer des Parlaments, der Nationalrat, über den Gesetzesentwurf abstimmen.
Hier geht es zu den Debatten im Ständerat.
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