Die Schweiz wird bezüglich Bekämpfung von Geldwäscherei und der Terrorismusfinanzierung neu evaluiert – Das betrifft auch den Stiftungssektor

Zum Hintergrund 

Die FATF (Financial Action Task Force) führt regelmässig eine Evaluation ihrer Mitgliedstaaten durch, um die Massnahmen zu bewerten, welche die Staaten zur Bekämpfung der Risiken von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Finanzsektor ergreifen. 

Da die Schweiz einen Status als internationaler Finanzplatz und global vernetzte Wirtschaft hat, ist die Bewertung und das Ergebnis von strategischer Bedeutung. 

Die Schweiz wurde 2016 bereits evaluiert. Nun findet ein fünfter Evaluationszyklus statt. 

Der Stiftungssektor ist tangiert 

SwissFoundations wurde vom Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) dazu eingeladen, zu diesem Thema Stellung zu nehmen. Denn der Sektor der Non-Profit-Organisationen ist ebenfalls Gegenstand dieser Bewertung, da Stiftungen und/oder Vereine nach Schweizer Recht auch Geldströme generieren. Und wo Geldströme sind, besteht das Risiko, dass sie für kriminelle Zwecke (wie Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung) missbraucht werden könnten. 

Um dieses Risiko so gering wie möglich zu halten, können gemeinnützige Organisationen proaktiv handeln.  

Sie tun dies insbesondere durch die Mitgliedschaft in Verbänden wie SwissFoundations oder proFonds, die sich u.a. für Professionalisierung und Peer-Learning einsetzen oder sie zertifizieren sich, z.B. über das Zertifizierungsinstitut ZEWO. 

Was tut SwissFoundations bezüglich des Risikos von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung im Stiftungssektor ? 

  • Der Swiss Foundation Code 

SwissFoundations ist Herausgeber des Swiss Foundation Code (SFC). Dies ist eine Sammlung von Richtlinien zur Selbstregulierung und besteht aus 4 Grundsätzen und 28 Empfehlungen.
Die Empfehlung Nr. 23 empfiehlt Stiftungen z.B., sich über die Vermögensherkunft und die Personen, die diese Gelder mitbringen, zu vergewissern, um so einem Risiko entgegenzuwirken.
Die Empfehlung Nr. 18 deckt dieses Thema ebenfalls ab, indem sie vorsieht, dass die Risiken genau analysiert werden müssen, wenn das Stiftungsvermögen an Begünstigte verteilt wird. 

Generell sollen die vier Grundsätze des SFC (Wirksamkeit, Checks & Balances, Transparenz und Gesellschaftliche Verantwortung) ebenfalls sicherstellen, dass Stiftungen
1) ihre Aufgaben effizient erfüllen (und nicht für andere illegale Zwecke missbrauchen)
2) eine gute Governance haben (was das Risiko verringert, dass Personen mit schlechten Absichten ungehindert handeln können)
3) kommunizieren, was sie tun, und so zeigen, dass sie sich rechtmässig verhalten (wenn eine Stiftung illegale Geschäfte praktiziert, wird es ihr schwer fallen, ihre Arbeit transparent zu zeigen) und
4) darauf bedacht sind, ihre gemeinnützigen Ziele zu erreichen (und nicht eigennützige illegale Ziele zu verfolgen, z. B. um Geld zu waschen oder den Terrorismus zu finanzieren).  

Zudem sind grosse Stiftungen dazu verpflichtet, ein internes Kontrollsystem (IKS) einzurichten. Das IKS verringert das Risiko, dass Geldströme zur Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung missbraucht werden. 

  • Austausch mit den Behörden  

SwissFoundations unterhält enge Kontakte zu den eidgenössischen und kantonalen Aufsichtsbehörden, den Steuerbehörden und den Vertretern des Finanz- und Bankensektors. Konkret findet bspw. einmal jährlich ein Treffen mit der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA) in Bern statt und Verbandsvertreter nehmen an Seminaren teil, die von der BVG- und Stiftungsaufsicht des Kantons Zürich (BVS) organisiert werden. 

Der Verband setzt sich für die Interessen seiner Mitglieder ein, beteiligt sich an Vernehmlassungsverfahren und tritt gezielt in den Dialog mit Parlamentariern.  

  • Monitoring und Kommunikation 

SwissFoundations informiert seine Mitglieder regelmässig über die Entwicklungen des rechtlichen und regulatorischen Rahmens in der Schweiz anlässlich seiner Veranstaltungen wie dem Stiftungssymposium, dem Forum des Fondations, dem Roundtable Foundation Board, Beste Stiftungsratspraxis etc. 

Der Verband informiert seine Mitglieder regelmässig über die angebotenen Weiterbildungen und die bestehende wissenschaftliche Literatur von den akademischen Institutionen wie dem CEPS, dem GCP, dem Zentrum für Stiftungsrecht an der UZH, etc.  

SwissFoundations setzt Arbeitskreise (AKs) ein, darunter der AK Finanzen, der die Entwicklungen im Finanzsektor aufmerksam verfolgt und mit den Mitgliedern thematisiert. 

Der Verband antizipiert auch Veränderungen auf europäischer Ebene, indem er Mitglied des Legal Affairs Committee von Philea ist.

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