Der Bundesrat eröffnet die Vernehmlassung zum Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG)

In Bezug auf gemeinnützige Stiftungen soll dieser am 15. Mai 2024 veröffentlichte Gesetzesentwurf den Common Reporting Standard (CRS) für Finanzkonten in Schweizer Recht umsetzen, um auf internationaler Ebene für Steuertransparenz zu sorgen. Dieser Standard wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und dem Global Forum angenommen. Auch die Schweiz hat sich verpflichtet, ihn einzuhalten. Der Standard enthält auch einen neuen Abschnitt über Krypto-Assets, der jedoch für Stiftungen nicht direkt relevant ist.

SwissFoundations und andere Organisationen, die den philanthropischen Sektor vertreten, gelang es 2022, sich gegen die in diesem Standard vorgesehenen Berichterstattungspflichten für gemeinnützige Stiftungen zu wehren.

Der neue Gesetzesentwurf behält diese positiv zu bewertende Ausnahme für Stiftungen bei. Aber nur, wenn die Stiftungen,  die vom Gesetz aufgestellten Bedingungen für die Einstufung als „qualifizierter gemeinnütziger Rechtsträger“ erfüllen und über eine von der zuständigen Schweizer Steuerbehörde ausgestellte Bestätigung über die Steuerbefreiung verfügen (Art. 3 Abs. 4 lit. 9bis des AIAG-Vorentwurfs und Art. 6a des AIAV-Entwurf).

SwissFoundations bereitet eine Stellungnahme zu diesem Thema vor, die sie dem Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF) bis spätestens zum 6. September 2024, der Vernehmlassungsfrist, unterbreiten wird.

Es ist vorgesehen, dass das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Informationsaustausch in Steuersachen (AIAG) und die dazugehörige Bundesverordnung (AIAV) am 1. Januar 2026 in Kraft treten werden.

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