Der Bundesrat übergibt seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen (TJPG) an das Parlament (Register der wirtschaftlich Berechtigten)
Am 22. Mai 2024 hat der Bundesrat seine Botschaft zum Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) zuhanden des Parlaments veröffentlicht. Dieses Gesetz soll die Bekämpfung der Geldwäsche und des Terrorismus verbessern und zielt in der Schweiz darauf ab, die von der Financial Action Task Force (FATF) und dem Global Forum vorgesehenen internationalen Standards in diesem Bereich zu erfüllen. Es sieht die Einführung eines neuen Bundesregisters vor, bei dem die wirtschaftlich Berechtigten von Gesellschaften und anderen juristischen Personen, darunter Stiftungen und Vereine, gemeldet werden müssen (Transparenzregister).
Es ist vorgesehen, dass gemeinnützige Stiftungen, die keinen wirtschaftlich Berechtigten im rechtlichen Sinne haben, das ranghöchste Mitglied ihres Leitungsorgans als solchen angeben, d. h. in der Regel den Präsidenten des Stiftungsrats (oder dessen Mitglieder). Für Stiftungen ist ein vereinfachtes Verfahren vorgesehen: Bei der Eintragung ins Handelsregister kann sie dem zuständigen kantonalen Handelsregisteramt ihre wirtschaftlich berechtigte Person melden, die automatisch an das Transparenzregister weitergeleitet wird.
SwissFoundations hat bereits seit 2022 argumentiert, dass gemeinnützige Stiftungen keinen wirtschaftlich Berechtigten haben und aus diesem Grund auch keinen in einem solchen Register angeben müssen. Das Vermögen einer Stiftung gehört nicht ihrem Präsidenten oder einem/r Stiftungsratsmitglied/ern, sondern ist Eigentum der Stiftung selbst. Mehrere Stellungnahmen in diesem Sinne wurden seither vom Verband an die zuständigen Behörden gerichtet.
Leider mussten wir feststellen, dass der Bundesrat unserem Argument bis heute nicht gefolgt ist. SwissFoundations wird es in den kommenden Monaten bei den Parlamentariern der Bundeskammern weiterhin geltend machen. Das Gesetz soll am 1. Januar 2026 in Kraft treten.
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